Raubdrucke und Copyright
von Dr. Silvia Pfister, Landesbibliothek Coburg
Martin Luther machte früh die Erfahrung, dass seine Schriften nicht nur gedruckt und damit öffentlich bekannt wurden. Er musste auch feststellen, dass sie ohne seine Zustimmung manchmal verändert wurden. Bis zu dieser Zeit war es jedoch völlig normal, die Schriften anderer zu übernehmen, zu bearbeiten und zu übersetzen. Das war nichts Anstößiges.
Anders als Autoren und Verlagen heute ging es Luther weniger um finanzielle Nachteile. Er sorgte sich, dass er falsch wiedergegeben werde. Um sein Werk zu schützen, kennzeichnete er es daher nach dem Vorbild von Bildkünstlern wie Lucas Cranachs mit seinen Initialen und seinem Zeichen, der Lutherrose – dem frühesten Copyright-Vermerk in einem gedruckten Buch überhaupt.
Mit der Zeit ließen Autoren und Erstdrucker ihre Werke zunehmend durch Druckprivilegien der Landesherren schützen. Ab der ersten Vollausgabe der Lutherbibel von 1534 waren alle weiteren durch den Kurfürsten von Sachsen – das war damals Johann Friedrich der Großmütige – geschützt. Wer sie dennoch nachdruckte, musste damit rechnen, sich Ärger mit dem Landesherrn einzuhandeln – ein zumindest auf kursächsischem Gebiet durchaus wirksamer Schutz.
Wie wütend Luther die unautorisierten „schwarzen“ Nachdrucke machten, belegt die Warnrede, die er ab 1541 allen seinen Bibelausgaben voranstellte:
„Aber das mus ich klagen über den Geiz / Das die geizigen Menschen und reubische Nachdrucker mit unser Arbeit untreulich umbgehen. Denn weil Sie allein iren Geiz suchen / fragen Sie wenig darnach / wie recht oder falsch Sie es hin nach drucken / Und ist mir oft widerfaren / das ich der Nachdrucker druck gelesen / also verfelschet gefunden / das ich meine ein Arbeit / an vielen Orten nicht gekennet“.
Auch heute sind Urheberrecht und Urheberschutz aktuelle Themen. International hat sich das Copyright-Zeichen mit Urhebernamen als Kennzeichnung durchgesetzt. Umstritten ist derzeit jedoch, ob und wie Urheberrechtsverletzungen, die durch das Internet begangen werden, weiter eingeschränkt werden können. Nicht wenige denken, dass das maßgeblich von Martin Luther begründete Urheberrecht durch das Internet wieder verschwinden wird.