1347
Eintrag vom

Tod von Heinrich zu Henneberg. Seine Ländereien wurden wie folgt aufgeteilt: Seine Witwe Jutta und ihre Töchter erhielten die Ortschaften Coburg, Hohnstein, Heldburg, Strauff, Königshofen, Sternberg, Wildberg, Rotenstein, Königsberg, Irmershaußen, Murstadt, Kitzingen, Steinau, Schilteck, Schmalkalden, Hildburghausen, Eißfeld, Neustadt, Rodach, Ummerstadt, Sonnenberg, Neuhauß und Füllbach sowie die Hälfte von Scharfenberg und die Vogtei zu Breitingen. Die Einnahmen aus den Ortschaften, aus der auch die Mitgiften für ihre fünf Töchter bestritten werden sollten, durfte Jutta bis zu ihrem Tod für sich verwenden. Heinrichs Bruder Johannes erhielt die Herrschaft über Henneberg, Maßbach, Roßdorf, Northeim, Volckershaußen, Franckenberg, Wasungen, Schleusingen, Themar, Eilgersburg, Mainburg, Weinshaußen, Illmenau, die Hälfte von Scharfenberg, Barhfeld und das Amt Sande. Die Stadt Schweinfurt hingegen teilten sich Jutta und Johannes. Des Weiteren wurde festgelegt, dass Jutta alle ehemals von ihrem Vater, dem Markgrafen zu Brandenburg, vergebenen Lehen, hier vor allem das Würzburgische und Sternbergische, weiterverleihen dürfte, während Johann alle Hennebergischen, Frankensteinischen, Thüringischen, Buchemische, Hirschfeldische Lehen und die des Stifts Schmalkalden vergeben durfte. Die Ausstehenden Schulden an Verwandte und Untergebene sollten Jutta und Johann gemeinsam übernehmen, wobei Jutta den größere Anteil zu tragen hatte. Ferner wurde festgelegt, dass, sofern Johann ohne Erben sterben sollte, seine Besitztümer an seinen Bruder Berthold fallen sollten. Sollte auch dieser ohne Erben sterben, sollte alles an deren Bruder Ludwig fallen. Des Weiteren sollten sich die Brüder im Kriegsfall gegenseitig unterstützen.Kurz nach der Beerdigung von Heinrich wurden die Städte Coburg, Königsberg, Sonnenberg, Neustadt, Rodach und Ummerstadt an Landgraf Friedrich übergeben. Die Ortschaften Schmalkalden wurde hingegen an Sophie, Burggraf Albrecht zu Nürnbergs Ehefrau, übergeben. Königshofen und Heldburg wurden Elisabeth, der Frau von Graf Eberhards zu Württemberg gegeben.

1958
Eintrag vom

In den Fünfziger Jahren war das Überqueren des Schlossplatzes mit dem Fahrrad noch streng verboten.
Im Jahr 1958 brachte mir eine Klassenkameradin vom Land ein Katerchen mit in den Unterricht am Albertinum. Auf dem Pilgramsroth aber war damals laut Mietvertrag im sozialen Wohnungsbau das Halten von Haustieren untersagt. So steckte ich mein Katerchen nach dem Unterricht in einen dicken Wintersocken, um es meiner Freundin zu schenken. Da ich es mit dem Verkehrsverbot auf dem Schlossplatz nicht so genau nahm, überquerte ich ihn auf meinem Rad. Aber der Pressefotograf einer bekannten Coburger Zeitung fotografierte mich bei meinem Verbrechen und rief mir danach noch einige Schimpfworte hinterher, nachdem ich bereits die Allee erreicht hatte. Etliche Tage danach hielt der blaue VW der Stadtpolizei Coburg neben mir, als ich mein Fahrrad gerade den Judenberg hinaufschob. Ein Polizist hielt mir das Foto unter die Nase. Leugnen war zwecklos. Das Foto sei ihnen von „der Presse“ zugeschickt worden. Am Nachmittag hatte ich mich dann bei einem Kommissar Kupfer auf Zimmer 14 einzufinden und musste 5 DM Strafe zahlen. Für mich bedeutete das damals das Taschengeld für zwei Monate.