Apotheker-Ordnung 1607 von den Herzögen Johan Casimir (für Sachsen-Coburg) und Johann Ernst (für Sachsen Eisenach) erlassen:

Die fachgerechte
Anfertigung und
Lagerung der
Medikamente steht
im Mittelpunkt des
dritten Abschnitts.
Sie sollen
„trewlich, fleissig,
sauber und rein“
zubereitet werden,
wozu auch die
notwendigen
Instrumente und
Gefäße vorhanden
sein müssen.
Die Sirupe und
Grundbestandteile
der Arzneimittel
müssen vorhanden
sein und so
aufbewahrt
werden, daß sie
nicht verderben
können.

(Festschrift der Hofapotheke zum 450 . Jubiläum)