Äbtissin Jutta von Sonnenfeld veröffentlichte einen Ablassbrief, in dem sie allen, die sich am Wiederaufbau des Kloster beteiligen, die Vergebung ihrer Sünden zusicherte.
In diesem Jahr wurden von Hermann dem Älteren oder Hermann II. und Hermann dem Jüngeren oder Hermann III. zu Henneberg die Schiedsleute wegen ihrer Streitigkeiten im die Teilung des Schlosses und der Stadt Munrichstadt ausgewählt. In Gegenwart von Poppo und Heinrich zu Henneberg einigten sich Hermann II. und Hermann III. gütlich. Sollte jedoch einer von ihnen gegen den Schiedsspruch handeln, musste der Betreffende seinem Gegenüber 200 Silbermark zahlen.
Im selben Jahr wurde auch ein Vergleich zwischen Graf Hermann von Henneberg und Graf Heinrich von Henneberg über die Ortschaften Murstadt, Geldershausen, Kundorf, Heinrichs, die Fischerei bei Themar und den Wald bei Mildenberg und Roßdorf ausgehandelt
Sachsen-Coburgische Historia Original von Georg Paul Hönn
Wurde ein Ablaß-Brief publiciret darinnen Jutta / Aebbtißin zu Sonnenfeld allen denen jenigen / welche zu Wiederauffrichtung des abgebrandten Kloster Sonnenfeld / eine Beysteuer thun helffen / Erlassung ihrer Sünden versprochen.
In diesem Jahr wurde von Hermanno dem ältern oder dem II. und Hermanno dem jüngern oder dem III. Grafen zu Henneberg / Gerhardus, Graf zu Rineck / Graf Heinrich von Castell / und Heinrich / Graf von Henneberg / wegen strittiger Theilung des Schlosses und Stadt Munrichstadt zu Schiedsmännern erkiesset / und daselbst in Gegenwart Graf Heinrichs und Poppen zu Henneberg / obgedachte beyde Grafen / von diesem in der Güte auseinander gesetzt / mit dem ausgetrückten Beding / welcher sotahner Schiedshandlung zu wider leben würde / der solte dem andern eine Straffe von 200. Marck Silbers / zugeben / gehalten seyn: Hierüber wurden zu Zeugen angeruffen / Johann von Heldeck / Otto von Thundorff / Hartungus Hellleginus, Berthold von Hohenloh / Hermann Schrimpff / Rittere / Gottfried Voigt zu Ryneck / Herold von Cellingen / Otto von Königshofen und andere mehr.
Dergleichen Vertrag wegen verschiedener Anforderungen u. Gebrechen Murstadt / Geldershausen / Kundorff / Heinrichs / die Fischerey zu Themar / Holtz Mildenberg und Roßdorff betreffend / wurde auch in obgedachten Jahr auf Unterhandlung Graf Heinrichs zu Castell und Graf Conrads zu Teck / zwischen Graf Bertholden an einem / und Graf Hermann und Heinrichen andern theils auffgerichtet.