Ortspolizeiliche Vorschrift von 1927 in der Stadt Coburg.
Kraftdroschkentarif-Fahrpreisberechnung.
- I / 1-5 Personen am Tage einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 600 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM 1- Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 200 meter oder 3 Minuten Wartezeit.
- II /1-5 Personen am Tage einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 400 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM 1-Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 133 meter oder 3 Minuten Wartezeit.II /1-5 Personen am Tage einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 400 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM 1-Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 133 meter oder 3 Minuten Wartezeit.
- III /1-5 Personen in der Nacht einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 200 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM-1 Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 100 meter oder 3 Minuten Wartezeit.III /1-5 Personen in der Nacht einschließlich Gebäck bis 10 Kg für die ersten 200 meter oder 30 Minuten Wartezeit RM-1 Zuschlag von 0,10 RM, für jede weiteren 100 meter oder 3 Minuten Wartezeit.I= Einfache Taxe. II=“Normale“ Taxe.III= Hohe Nachttaxe.
Für Fahrten in hochgelegene Stadtteile ist neben der einschlägien Taxe einn Sonderzuschlag,und zwarbei 1 bis 2 Personen von RM-50, und bei 3 und mehr Personen ein besonderer Kopfzuschlag von je RM-25 pro Person zu erheben.
Als hochgelegene Stadtteile werden folgende Straßen bezeichnet:
- Bergstraße-Elsässerstraße-Festungsstraße ab Haus Nr.5
- Gabelsbergerstraße-Glockenberg-Gustav Freytagweg-Hohestraße-Hutstraße ab Haus Nr.16
- Judenberg ab Haus Nr.6
- Klinge obere ab Haus Nr.5
- Klinge untere
- Langegasse
- Marienberg-Marschberg ab Hügelstraße
- Pilgramsrot ab Haus Nr.28
- Samuel Schmidtstraße
- Sandstraße-und Seidmannsdorferstraße ab Haus Nr.1.