1. Juli 1920: Der Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern

Nachdem das „Gesetz betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern“ vom 30. April 1920 am 1. Juni 1920 durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls in Kraft getreten war, hatte Reichspräsident Ebert den 1. Juli 1920 für den endgültigen Vollzug des Gesetzes und damit für den Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern festgelegt.[1]

Bevor Coburg am 1. Juli 1920 ein Teil von Bayern wurde, erklärte der Präsident der Coburger Landesversammlung, Erhard Kirchner, am 30. Juni 1920 die Versammlung für aufgelöst. Damit hatte das höchste Coburger Staatsorgan seine Existenz aufgegeben und seine Befugnisse in die Hände der bayerischen Staatsregierung bzw. der Bezirksregierung von Oberfranken gelegt. Zum ersten und bis jetzt zum einzigen Mal in der deutschen Geschichte hatte ein Staatswesen seine Souveränität aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes freiwillig aufgegeben.[2]

Am 1. Juli wurde der Freistaat Coburg, mit Ausnahme des Amtes Königsberg, das im Bezirk Hofheim des Kreises Unterfranken und Aschaffenburg aufging, dem Regierungskreis Oberfranken als neuer Amtsbezirk eingegliedert.[3] Die rechtliche Grundlage hierfür bildete die „Verordnung über die Behördeneinrichtung des Gebietes von Coburg vom 28. Juni 1920“.[4]

Das bisherige coburgische Staatsministerium bestand bis Ende April 1921 als „Bayerische Abwicklungsstelle“ fort. Diese Einrichtung hatte bis Januar 1921 die Vollmacht, ausschließlich coburgische Landesgesetze und Verordnungen zu vollziehen. Danach hatte die Abwicklungsstelle bis zu ihrer Auflösung nur noch beratende Funktion für die Kreisregierung in Bayreuth. Ihre Befugnisse gingen Ende April auf das Bezirksamt Coburg über. Die Ausnahme bildete dabei, wie schon erwähnt, Königsberg. Zum Vorstand des Bezirksamtes wurde Oberregierungsrat Dr. Ernst Fritsch ernannt, der zuvor dem Coburger Staatsministerium und danach der bayerischen Abwicklungsstelle vorgestanden hatte. Des Weiteren war Fritsch auch Stadtkommissar für die Städte Coburg, Neustadt b. Coburg und Rodach sowie für den Amtsbezirk. In dieser Funktion konnte er bei Störung der öffentlichen Ordnung über den Einsatz der Sicherheits- bzw. Landespolizei in seinem Tätigkeitsgebiet verfügen.[5]

Am 1. Januar 1921 wurde für Coburg auch eine eigenständige Handwerkskammer errichtet. Des Weiteren wurde Coburg mit dem Rechnungsjahr 1921 in den bayerischen Staatshaushalt mit einbezogen.[6]


[1] Reichgesetzblatt 1920. S. 842. (Online unter: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19200004&zoom=2&seite=00000842&ues=0&x=13&y=7. Stand: 10. Januar 2010); Gesetzsammlung für Sachsen-Coburg 1920. S. 104f.; Reichsgesetzblatt 1920. S. 1329. (Online unter: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19200004&zoom=2&seite=00001329­&ues=0&x=12&y=4. Stand: 10. Januar 2010); Gesetzsammlung für Sachsen-Coburg 1920. S. 180. Siehe auch „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. Ausstellung des Staatsarchivs Coburg anläßlich der 75. Wiederkehr der Vereinigung Coburgs mit Bayern am 1. Juli 1920. Coburg, den 1. Juli – 1. September 1995. Hrsg. von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. München 1995. S. 168, 183; Hambrecht, Rainer: Die Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern. In: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 58/59 (1998/1999). S. 371-390. Hier S. 388; Coburgs Weg nach Bayern. Ausstellung des Bayerischen Staatsarchivs Coburg zur 50. Wiederkehr des Anschlussjahres 1920. Coburg, den 27. Juni – 12. Juli 1970. Hrsg. von Klaus Freiherr von Andrian-Werburg. Neustadt a. d. Aisch 1970. S. 23; Schneier, Walter: Coburg im Spiegel der Geschichte. Von der Urzeit bis in die Gegenwart. Auf den Spuren von Fürsten, Bürgern und Bauern. Coburg 1986. S. 278;Hambrecht, Rainer: Zwischen Bayern und Thüringen – Coburg von 1900 bis 1945. In: Ein Herzogtum und viele Kronen. Coburg in Bayern und Europa. Aufsätze zur Landesausstellung 1997 des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Kunstsammlung der Veste Coburg in Zusammenarbeit mit der Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Familie und der Stadt Coburg. Hrsg. von Michael Henker und Evamaria Brockhoff. Augsburg 1997. S. 186-196. Hier S. 191.

[2] Hambrecht: Zwischen Bayern und Thüringen – Coburg von 1900 bis 1945. S. 191; Erdmann, Jürgen: Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. Coburg 1969. (= Coburger Heimatkunde und Landgeschichte. Reihe II. Heft 22). S. 58;Hambrecht: Die Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern. S. 388.

[3] Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1920, S. 351. Siehe auch Hambrecht: Die Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern.S. 388.

[4] „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. S. 214.

[5] Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. Coburg 1969. S. 60f.

[6] „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. S. 214.