1920: Die Lösung der Verwaltungsgemeinschaften mit Thüringen und Preußen
Nach dem Anschluss Coburgs an Bayern am 01. Juli 1920 galt es für Bayern, die staatsrechtlichen Verbindungen Coburgs bzw. dessen Verwaltungsgemeinschaften mit Thüringen und Preußen zu lösen.
Am einfachsten gestaltete sich dieses Anliegen bei den Verbindungen mit Gotha. Nach der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Trennung, die die Jahre 1918 und 1919 mit sich gebracht hatten, bestand zwar aufgrund des Staatsvertrags vom 12. April 1919 zwischen Coburg und Gotha eine gemeinsame Verwaltung für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten, aber hier genügte es, den Vertrag einfach über die fixierte Laufzeit von einem Jahr nicht zu verlängern.[1]
Daneben mussten auch die Gemeinschaften für das Landgericht Meiningen, das Oberlandesgericht Jena, das Schwurgericht Meiningen, die Strafanstalten Ichtershausen, Gräfentonna und Untermaßfeld, das Arbeitshaus Eisenach, das Oberverwaltungsgericht Jena, das Oberversicherungsamt Gotha nebst Militärversorgungsgericht, die Landesheil- und Pflegeanstalt Hildburghausen und die thüringische Landesversicherungsanstalt in Weimar, sowie der Staatsvertrag mit Preußen über die Güterzusammenlegungen im Herzogtum Coburg aufgelöst werden. Dabei gestaltete sich vor allem die Trennung der Landgerichtsgemeinschaft mit Meinungen schwierig, da sich Meiningen und später auch die Regierung des Landes Thüringen nicht einverstanden erklärten. Erst durch die Vermittlung des Reiches lenkte Thüringen in diesem Punkt ein.[2] Die anderen coburgischen Staatsverträge ließen sich gütlich auflösen, oftmals aber mit einem finanziellen Opfer Bayerns.[3] Die letzte Verbindung, die zur thüringischen Landesversicherungsanstalt in Weimar, bestand für das Gebiet des ehemaligen Freistaats Coburg (den nunmehrigen Amtsbezirk Coburg und den vormaligen Amtsgerichtbezirk Königsberg) noch bis Ende 1935 fort.
[1] „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. Ausstellung des Staatsarchivs Coburg anläßlich der 75. Wiederkehr der Vereinigung Coburgs mit Bayern am 1. Juli 1920. Coburg, den 1. Juli – 1. September 1995. Hrsg. von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. München 1995. S. 205.
[2] Ebenda, S. 205.
[3] Ebenda, S. 206f.