9. Februar 1919: Die Wahlen zur coburgischen Landesversammlung
Nachdem der Herzog am 14. November 1918 zurückgetreten, der coburgische sowie der Gemeinschaftliche Landtag sich aufgelöst hatten und man sich mit aller Macht von Gotha lösen wollte, bestand in Coburg die Notwendigkeit, sich neue verfassungsmäßige Organe zu schaffen. Um dies zu erreichen, beauftragte der Arbeiter- und Soldatenrat das Staatsministerium Mitte Dezember 1918 mit der Vorbereitung von Wahlen, d. h. mit der Ausarbeitung einer Wahlordnung für eine gesetzgebende coburgische Landesversammlung. Auf Wunsch des Arbeiter- und Soldatenrates sollte der Wahlordnung das gleiche, freie und geheime Wahlrecht unter Verwendung des Verhältniswahlrechts zugrunde gelegt werden.[1]
Am 14. Januar 1919 erschien in der „Gesetzsammlung für Sachsen-Coburg“ die „Verordnung über die Wahlen zu einer Landesversammlung für den Staat Sachsen-Coburg“. Darin wurde die Wahl für den 9. Februar 1919 festgelegt. Beim Wahlrecht wurde den Wünschen des Arbeiter- und Soldatenrates entsprochen.[2]
Zuvor musste man sich in Coburg – mit Gotha auseinandersetzen. Dieses schlug den Coburgern eine gemeinschaftliche Regierung aus demokratisch nicht legitimierten Volksbeauftragten vor. Die Coburger lehnten diesen Vorschlag jedoch ab. Ihr Gegenvorschlag einer gemeinsamen Landtagswahl wurde von gothaischer Seite zögernd behandelt, so dass Coburg gezwungen wurde, alleine vorzugehen und am 9. Februar 1919 Wahlen zu einer coburgischen Landesversammlung abzuhalten.[3]
Dass man nicht länger auf eine Entscheidung aus Gotha wartete, hing auch damit zusammen, dass man die reichen kulturellen und materiellen Schätze des Coburger Landes für eben dieses sichern wollte. Das ging nur mit einer legitimen und funktionierenden Landesvertretung.[4]
Am Wahltag hatten die Coburger zwei Listen zur Auswahl. Die eine stammte von der SPD und die andere von den Rechtsparteien. Hier hatten sich DDP, DNVP und der Coburger Bauernverein bzw. der Bund der Landwirte zusammengeschlossen, da sie sich nach der Wahl zur Nationalversammlung nur so eine Chance gegen die übermächtig erscheinende SPD ausrechneten. Im Wahlkampf versuchte die SPD die Benachteiligung ihrer Wähler zu Zeiten des Herzogtums durch das Bürgertum herauszustellen. Für die Sozialdemokraten hätte die Annahme der gemeinsamen bürgerlichen Liste nur die Fortsetzung der sozialen Ungerechtigkeiten bedeutet. Die Rechten machten die Frage des Anschlusses, die Abfindung des Herzogs und den Erhalt des Domänen- und Kulturgutes für das Coburger Land zu ihren Wahlkampfthemen.[5]
Die Wahl am 9. Februar 1919 brachte folgendes Ergebnis[6]:
SPD | Bürgerliche | |
Insgesamt
Stimmen % |
20.803
58,55 |
14.722
41,44 |
Stadt Coburg
Stimmen % |
6.096
48,53 |
6.465
51,46 |
Coburger Umland
Stimmen % |
14.707
64,04 |
8.257
35,95 |
Erklärungen zur Tabelle:
SPD = Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Bürgerliche = DDP (Deutsche Demokratische Partei), DNVP (Deutschnationale Volkspartei) und Coburger Bauernverein bzw. der Bund der Landwirte
Die SPD ging als Sieger aus den Wahlen zur Landesversammlung hervor. Sie errang insgesamt rund 59 % der Stimmen, in der Stadt Coburg jedoch nur 48,53 %, und stellte damit sieben der insgesamt elf Abgeordneten der Coburger Landesversammlung. Die Rechtsparteien kamen dagegen insgesamt nur auf rund 41 % und erhielten damit die restlichen vier Sitze, die sich in drei Sitze für die DDP und einen für DNVP (Bund der Landwirte) aufteilten.[7]
Die hier gewählte Landesversammlung konstituierte sich am 1. März 1919. Auf ihrer ersten Sitzung wählten die Abgeordneten den SPD-Abgeordneten Erhard Kirchner zum Präsidenten. Mit dem Zusammentritt der Landesversammlung war auch die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrates de facto beendet; stillschweigend trat er von der politischen Bühne ab. Die neue Staatsregierung, die sich auf das Vertrauen der Volksvertretung stützen konnte, wurde am 10. März 1919 gebildet. Sie bestand aus den Staatsräten Franz Klingler und Reinhold Artmann, beide von der SPD, sowie Staatsrat und Ministerialvorstand Dr. Quarck.[8]
Die erste Aufgabe neben der Wahl der Regierung bestand in der Ausarbeitung einer Verfassung.[9]
[1] Hambrecht, Rainer: Die Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern. In: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 58/59 (1998/1999). S. 371-390. Hier S. 377f.; Erdmann, Jürgen: Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. Coburg 1969. (= Coburger Heimatkunde und Landgeschichte. Reihe II. Heft 22).S. 15f.; „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. Ausstellung des Staatsarchivs Coburg anläßlich der 75. Wiederkehr der Vereinigung Coburgs mit Bayern am 1. Juli 1920. Coburg, den 1. Juli – 1. September 1995. Hrsg. von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. München 1995. S. 94f.
[2] Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. S. 17.
[3] Hambrecht: Die Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern. S. 378;„Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. S. 94.
[4] Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. S. 16.
[5] „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. S. 94, 96f.; Finzel, Frank / Reinhart, Michael: Spuren: 175 Jahre Sparkasse Coburg. Hauptwege, Nebenwege, Irrwege. Stuttgart 1996. S. 206; Keller, Gunther: Coburg und die Weimarer Republik. Der Staat von Weimar im Spiegel der Coburger Wahlen von 1918 bis 1933. Unveröffentlichte Zulassungsarbeit zur ersten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen an der Universität Bayreuth. Bayreuth 1981. S. 36.
[6] Zahlen nachKeller: Coburg und die Weimarer Republik. S. 37.
[7] Hambrecht: Die Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern. S. 378; Albrecht, Joachim: Die Avantgarde des „Dritten Reiches“. Die Coburger NSDAP während der Weimarer Republik 1922-1933. Frankfurt/Main 2005. (= Europäische Hochschulschriften. Reihe II. Geschichte und ihre Hilfswissenschaften. Band 1008). S. 62; Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. S. 17.
[8] Hambrecht: Die Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern. S. 378; Schneier, Walter: Coburg im Spiegel der Geschichte. Von der Urzeit bis in die Gegenwart. Auf den Spuren von Fürsten, Bürgern und Bauern. Coburg 1986. S. 275; „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. S. 95;Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918-1923. S. 17.
[9] Ebenda, S. 18.