„Los von Gotha!“ – Die Lockerung der Bande zwischen Coburg und Gotha
Mit der Abdankung des Herzogs und der Beseitigung des Gemeinschaftlichen Landtags waren beide verfassungsrechtlichen Klammern zwischen den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha entfallen. Die Coburger drängten daraufhin unter der Parole „Los von Gotha!“ auf eine endgültige Beendigung der ungeliebten Verbindung mit Gotha. Ungeliebt war die Verbindung deshalb, da man in Coburg immer meinte, vom größeren Gotha bevormundet oder gar benachteiligt zu werden. Vor allem die Erfahrung aus dem Ersten Weltkrieg mit dem „Kriegsernährungsamt“ in Weimar, von dem man sich benachteiligt fühlte und daraus den Schluss zog, die Thüringer bzw. das Herzogtum Gotha enthielten ihnen Lebensmittel vor[1], verstärkte die Neigung, sich von Gotha zu lösen.[2]
Auch die während der Revolution von Gothaer Seite vorgenommenen Alleingänge, hier ist vor allem die einseitige Auflösung des Gemeinschaftlichen Landtags zu nennen, trugen nicht zu einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Coburg und Gotha bei. Die in diesem Ereignis deutlich werdenden gegensätzlichen politischen Tendenzen – Coburg war gemäßigt und Gotha sozialistisch – machten eine weitere Zusammengehörigkeit aus Coburger Sicht ebenfalls wünschenswert.[3]
In Coburg war man nun mehr denn je bestrebt, sich von Gotha zu lösen. Dabei musste man rasch vorgehen, wenn man sich seinen reichen Kultur- und Domänenbesitz erhalten wollte. Denn es stand zu befürchten, dass Gotha oder die Regierung eines größeren Staates, in dem der nicht lebensfähige Freistaat Coburg aufgehen würde, Ansprüche darauf erheben würde. Deshalb musste man ohne Rücksicht auf Gotha auf die Wahl einer beschlussfähigen Landesversammlung hinarbeiten.[4]
Da man aber noch auf verschiedenen Ebenen verbunden war, so hatte man zum Beispiel eine gemeinsame Justiz und fortbestehende Staatsverträge, konnte sich Coburg von Gotha nicht von heute auf morgen vollständig lossagen. Deshalb musste man sich in Coburg, ob man wollte oder nicht, weiterhin mit Gotha auseinandersetzen. So folgte man dann auch der gothaischen Einladung zu einer gemeinschaftlichen Landesversammlung. Der Coburger Landtagsvizepräsident Max Oskar Arnold machte aber von Anfang an klar, dass es bei den Gesprächen und Verhandlungen in der gemeinschaftlichen Landesversammlung nicht um einen vereinten Neuanfang, sondern nur um eine friedliche und einvernehmliche Trennung gehen könnte. Dies wurde von Gothaer Seite akzeptiert und mündete am 12. April 1919 in den „Staatsvertrag über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha“[5]. Darin wurde festgehalten, dass die beiden Freistaaten ihre Angelegenheiten unabhängig voneinander regeln sollten. Dadurch wurde die bestehende Partnerschaft der beiden Staaten endgültig beendet.[6]
Mit der Verwaltung der gemeinschaftlichen Aufgaben, wie zum Beispiel der Beziehungen der beiden Staaten zum Deutschen Reich, wurde jedoch das Staatsministerium in Gotha beauftragt, das nur im Einvernehmen mit den beiden Landesregierungen tätig werden durfte.[7]
[1] Hambrecht, Rainer: Zwischen Bayern und Thüringen – Coburg von 1900 bis 1945. In: Ein Herzogtum und viele Kronen. Coburg in Bayern und Europa. Aufsätze zur Landesausstellung 1997 des Hauses der Bayerischen Geschichte und der Kunstsammlung der Veste Coburg in Zusammenarbeit mit der Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Familie und der Stadt Coburg. Hrsg. von Michael Henker und Evamaria Brockhoff. Augsburg 1997. S. 186-196. Hier S. 188.
[2] „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. Ausstellung des Staatsarchivs Coburg anläßlich der 75. Wiederkehr der Vereinigung Coburgs mit Bayern am 1. Juli 1920. Coburg, den 1. Juli – 1. September 1995. Hrsg. von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns. München 1995. S. 82.
[3] Ebenda, S. 82.
[4] Ebenda, S. 82f.
[5] Gesetzsammlung für Sachsen-Coburg 1919, Nr. 17.
[6] „Nicht durch Krieg, Kauf oder Erbschaft“. S. 85.
[7] Ebenda, S. 83.