24. Juli 1929: Die Besteuerung von (jüdischen) Warenhäusern und Filialen

Am 24. Juli 1929 beschloss der Coburger Stadtrat auf Anregung der nationalsozialistischen Stadtratsmitglieder eine Besteuerung von Warenhäusern und Filialgeschäften. Der Hintergrund dieser Besteuerung war, dass die größten Coburger Warenhäuser und Filialgeschäfte in jüdischer Hand waren. Die Steuer war also antisemitisch motiviert. Den Nationalsozialisten blieb dabei aber verborgen, dass durch diese Abgabe ein steuerlich leistungsfähiges Gewerbe geschädigt wurde, ohne dass es den Fachgeschäften effektiv geholfen hätte, wie es von den Nationalsozialisten beabsichtigt worden war.[1]


[1] Asmalsky, Ludwig: Der Nationalsozialismus und die NSDAP in Coburg 1922-1933. Unveröffentlichte Zulassungsarbeit zur Prüfung für das Lehramt an den Gymnasien in Bayern an der Universität Würzburg. Würzburg 1969. S. 71; Fromm, Hubert: Die Coburger Juden. Geschichte und Schicksal. Coburg 2001. S. 109.