Die Judenverfolgung in den Jahren 1934-1937

Im Jahr 1934 legten die Nationalsozialisten im Reich und in Coburg eine „Pause“ bei der Judenbekämpfung ein. Sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Propaganda wurde man erst wieder 1935 aktiv.[1] Im Sommer 1935 – also offenbar unmittelbar vor den „Nürnberger Gesetzen“ – rief der Coburger Oberbürgermeister Dr. Otto Schmidt im „Coburger Tageblatt“ seine Bürger dazu auf, mit Juden weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich Kontakte zu pflegen, da dies mit den Grundsätzen des Nationalsozialismus unvereinbar sei.[2] Der Grund für diese neue Offensive dürfte darin gelegen haben, dass die Anzahl der in Coburg lebenden Juden entgegen den Zielen der Nationalsozialisten wieder anstieg. Lag die Zahl der jüdischen Bevölkerung in Coburg 1934 bei 187 Personen, waren es ein Jahr später wieder 196.[3]

Eine Maßnahme Coburgs gegen die Juden bestand darin, dass an den Stadteingängen Tafeln mit der Aufschrift „Juden nicht erwünscht!“ aufgestellt wurden. Diese wurden jedoch schon nach ein paar Tagen wieder abgebaut.[4]

Am 21. August 1935 wurde den Juden Coburgs der Zutritt zu den Vorstellungen des Union-Theaters verboten. Wenige Tage später gewährte auch die Gaststätte „Loreley“ Juden keinen Einlass mehr. Im Oktober wurde den Juden der Besuch des Landestheaters zwar nicht verboten, jedoch teilte die Theaterleitung mit, dass jüdische Besucher unerwünscht seien. Zu einem offiziellen Besuchsverbot kam es erst 1938.[5] Im Jahr 1935 waren in den Schaufenstern Coburger Geschäfte auch immer öfter Tafeln mit der Aufschrift „Besuch jüdischer Kundschaft nicht erwünscht“ aufgestellt.[6] Zu größeren Gewaltaktionen gegen Juden, die im Stadtbild kaum mehr in Erscheinung traten, kam es jedoch nicht. Um die öffentliche Ruhe und Ordnung nicht zu gefährden, hatte das Reichsministerium im August 1935 diesbezüglich eine entsprechende Verordnung erlassen. In Coburg hielt man sich an diese Anweisung.[7]

Ebenfalls 1935 wurde das Gesetz „Zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Nürnberger Gesetze) verabschiedet. In den folgenden Jahren sollten auch Coburger Juden wegen des Tatbestands der „Rassenschande“ festgenommen, angeklagt und verurteilt werden. Oftmals endeten solche Prozesse mit einer Deportation in ein Konzentrationslager; so auch im Fall des in Coburg lebenden Juden Max Kohn. Er wurde 1941 im Konzentrationslager Buchenwald ermordet.[8]


[1] Fromm, Hubert: Die Coburger Juden. Geschichte und Schicksal. Coburg 2001. S. 82.

[2] Coburger Tageblatt v. 13. August 1935. Siehe auch Fromm: Die Coburger Juden. S. 82f.

[3] Ebenda, S. 83.

[4] Ebenda, S. 83.

[5] Ebenda, S. 91.

[6] Ebenda, S. 84f. Siehe auch Bayerische Ostmark v. 21. August 1935.

[7] Fromm: Die Coburger Juden. S. 86.

[8] Ebenda, S. 88ff.