Zensur, Presse- und Meinungsfreiheit im Herzogtum: Sachsen und Coburg gegen Streit und Struve
Als Publizist und Demokrat war der Coburger Feodor Streit (1820 – 1904) in den Jahren nach der gescheiterten Märzrevolution von 1848 immer wieder in Konflikt mit der Zensur und der Obrigkeit geraten. Zum Teil saß er wegen Hochverrats auf der Anklagebank. Streit, bis 1865 Geschäftsführer des Deutschen Nationalvereins, Redakteur und Herausgeber zahlreicher Zeitungen in der Region Coburg, saß u.a. als Abgeordneter im Coburger Landtag, war als Jurist, Journalist, Redakteur und Publizist sowie als Politiker eine herausragende Person seiner Zeit, was ihn jedoch nicht vor der Strafverfolgung schützte.
Struve kehrte 1863 nach Coburg zurück
Gustav Struve (1805-1870), einer der führenden Köpfe der badischen Revolution von 1848, lebte ab 1849 im Exil in den Vereinigten Staaten. 1863 kehrte er nach Deutschland zurück und ließ sich in Coburg nieder, wo er in Feodor Streit einen Freund und Mitstreiter gefunden hatte. Folglich erschienen in Streits Druckerei und Verlag zahlreiche Schriften Struves.
Eines dieser Hefte, erschienen in „F[eodor] Streit’s Verlagsbuchhandlung“ und gedruckt in „F[eodor] Streit’s Buchdruckerei“ in Coburg, lässt die Polizei 1864 beschlagnahmen. Mitbeschlagnahmt wird gleich eine Schrift Streits, die eine vorausgegangene Anklage der beiden Publizisten wegen Hochverrats thematisiert und den Titel „Sachsen und Coburg gegen Streit und Struve“ trägt. Auslöser war auch in diesem Fall eine von Streit veröffentlichte Schrift Struves zur schleswig-holsteinischen Frage, wegen derer sich Streit und Struve 1864 in Coburg vor Gericht zu verantworten hatten. Vor Gericht schildert Streit seine Verwicklung in zahlreiche Prozesse um das Presserecht, am Ende werden er als auch Struve erneut zu Gefängnisstrafen verurteilt.