100 Jahre Coburg zu Bayern

Der Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg

Der Staatsvertrag
Wappenprägung
Zeitungsausschnitt vom Coburger Tageblatt
Darstellung der Übergabe des Grenzpfahl's

Mit einer überwältigenden Mehrheit hat die Bevölkerung in Stadt und Landkreis Coburg den Beitritt Coburgs an Thüringen in der ersten demokratischen Volksabstimmung in Deutschland (!) 1919 abgelehnt. Damit war de facto der Beitritt an den Freistaat Bayern besiegelt.

Nach den Abschlussverhandlungen vom 30. Januar bis zum 10. Februar war klar – Coburg wird bayerisch. Der Vertrag wurde am 14. Februar von  bayerischer Seite aus von Ministerpräsident Johannes Hoffmann und Justizminister Ernst Müller-Meiningen unterzeichnet, für Coburg unterschrieben Staatsrat Franz Klingler und der Vorstand des Staatsministeriums Dr. Ernst Fritsch.

Da man auch die letzten Hürden in Form der Zustimmung des Bayerischen Landtags, der Coburger Landesversammlung und des Reichstags genommen hatte, endete am 30. Juni 1920 die Eigenständigkeit Coburgs und man vereinigte sich am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern.

Der Beginn des Staatsvertrags lautete:

„Die Regierungen der Freistaaten Bayern und Coburg sind in dem Bestreben, die zwischen beiden Ländern und ihrer Bevölkerung bestehenden Beziehungen und die beiderseitigen gemeinsamen wirtschaftlichen und kulturellen Interessen zu pflegen und zu fördern, übereingekommen, einen
Staatsvertrag wegen der Vereinigung der beiden Länder abzuschließen.

§ 1. Das Gebiet des Freistaates Coburg wird mit dem Gebiet des Freistaates Bayern zu einem einheitlichen Gebiet vereinigt. Die Staatshoheitsrechte über das Gebiet von Coburg gehen mit der Vereinigung auf Bayern über.“

Als die Vertreter der beiden Freistaaten den Staatsvertrag unterzeichneten, konnten die Coburger ihr Glück kaum fassen. War man mit hohen und zum Teil überzogenen Forderungen in die Verhandlungen mit Bayern gestartet, um möglichst viele Zugeständnisse zu erreichen, so wurden diese von den bayerischen Vertretern fast gänzlich erfüllt. Dadurch erhielt der Freistaat Coburg für seine Auflösung und Eingliederung in den Freistaat Bayern z. B. ein eigenes Landgericht, den Sitz eines Gewerbeaufsichtsbeamten und eine verbesserte infrastrukturelle Anbindung. Die Handels-und Handwerkskammer, die Landesstiftung und das Landestheater blieben den Coburgern erhalten. Die Coburger Beamten wurden ohne Prüfung in den bayerischen Beamtendienst übernommen. Bayern übernahm zudem nicht nur die Finanzierung der Wohlfahrtseinrichtungen sowie der höheren Schulen in Coburg, sondern auch drei Viertel des Defizits des Landeskrankenhauses. Somit konnten die Coburger „kulturelle Selbstständigkeit“ und „Eigenart“ problemlos beibehalten werden.

Portrait von Johannes Hoffmann
Johannes Hoffmann
Portrait von Ernst Müller-Meinigen
Ernst Müller-Meiningen
Portrait von Franz Klingler
Franz Klingler
Portrait von Dr. Ernst Fritsch
Dr. Ernst Fritsch