Beilegung der Streitigkeiten zwischen Markgraf Wilhelm zu Meißen und Erhart von Weihers
Beilegung der Streitigkeiten zwischen Markgraf Wilhelm zu Meißen und Erhart von Weihers durch Vermittlung Graf Friedrichs zu Henneberg. 40-tägiger Ablass und eine Karcnam des geistlichen Generalkommissars des Erzbischofs von Mainz, Bischof Hermann von Acon, für alle fleißigen Besucher der Kapelle zu Hoffstätten.