Eintrag vom

Apotheker-Ordnung
1607 von den
Herzögen Johan
Casimir
(für Sachsen-
Coburg) und Johann
Ernst (für Sachsen
Eisenach) erlassen:
Die fachgerechte
Anfertigung und
Lagerung der
Medikamente steht
im Mittelpunkt des
dritten Abschnitts.
Sie sollen
„trewlich, fleissig,
sauber und rein“
zubereitet werden,
wozu auch die
notwendigen
Instrumente und
Gefäße vorhanden
sein müssen.
Die Sirupe und
Grundbestandteile
der Arzneimittel
müssen vorhanden
sein und so
aufbewahrt
werden, daß sie
nicht verderben
können.
(Festschrift der Hofapotheke
zum 450 . Jubiläum)

1345
Eintrag vom

Bischof Otto zu Würzburg erteilte dem Kloster Veilsdorf das Privileg, dass es nur seiner Rechtsprechung unterworfen sein sollte.Nach der Heirat zwischen Markgraf Friedrich von Meissen und Katharina zu Henneberg weigerte sich Graf Heinrich zu Henneberg die Stadt Coburg, wie versprochen, als Mitgift herauszugeben. Deshalb schickte der Markgraf Katharina wieder zurück. Aufgrund dieser Ereignisse kam es zum Krieg zwischen den Parteien. Den Sieg in der ersten Schlacht trug Graf Heinrich davon. Der Krieg zog sich jedoch noch einige Zeit hin. Schließlich suchte Heinrich Markgraf bei Friedrich um Frieden nach. Dieser willigte ein, unter der Bedingung, dass die Gefangenen ausgetauscht werden, Katharina wieder zu ihrem Ehemann zurückkehren und die Pflege Coburg endlich übergeben werden sollte. Heinrich wurde jedoch bewilligt, die Pflege Coburg bis zu seinem Tod zu nutzen; erst danach sollte sie endgültig an den Markgrafen fallen.