Barsoff, Wassilij
1901 Russland – um 1965
„Erste Bombe, die Veste brennt“
Kohle, Pinsel in Braun, Feder, Tusche
Größe 27,6 x 19,2 cm
Als dritte Tageszeitung in Coburg erscheint der „Genaralanzeiger für Thüringen und Franken“
Mit der Abdankung des Herzogs und der Beseitigung des gemeinschaftlichen Landtags waren beide verfassungsrechtlichen Klammern zwischen den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha entfallen.
Nachdem die Nationalsozialisten bei den Stadtratswahlen 1929 die Mehrheit im Stadtparlament erlangt hatten, ihre Mehrheit aber nicht nutzen konnten, da auch der Erste und Zweite Bürgermeister im Stadtrat stimmberichtigt waren und sich somit ein Mehrheitsverhältnis für die Nicht-Nationalsozialisten ergab, versuchten die Anhänger Hitlers alles, um die absolute Macht in Coburg zu erlangen.
Nachdem das „Gesetz betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern“ vom 30. April 1920 am 1. Juni 1920 durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls in Kraft getreten war, hatte Reichspräsident Ebert den 1. Juli 1920 für den endgültigen Vollzug des Gesetzes und damit für den Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern festgelegt.
Eine der ersten Aufgaben der am 9. Februar 1919 gewählten Coburger Landesversammlung war die Ausarbeitung einer Verfassung.
Der Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg von 1920
Hatte die Gründung der deutschen Turnerschaft 1860 in Coburg im Zeichen der nationalen Einigung des politischen „Fleckerlteppichs“ gestanden, so war während der Feier des 100-jährigen Jubiläums vom 10. bis 14. August 1960 neben dem sportlichen Aspekt der Wettkämpfe die deutsche Teilung in den Fokus des politischen Rahmenprogramms gerückt.
Am 11. Mai 1919 durften die Coburger zum ersten Mal unter demokratischen Vorzeichen ihren Stadtrat neu wählen.
Dass sich die ehemals durch die Person des Herzogs Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha verbundenen Landesteile Coburg und Gotha nach dem Rücktritt des Herzogs immer weiter auseinanderbewegten, zeigte sich zum einen in der unterschiedlichen Auffassung darüber, ob man den gemeinschaftlichen Landtag weiter tagen lassen sollte oder nicht.