Im Auftrag der Stadt Coburg hat Herr Nils Schwarz, Dipl.-Historiker (Univ.) und Dipl.-Archivar (FH), die Geschichte der Stadt in den Jahren 1918 bis 1945 zusammengestellt. Die Redaktion der Texte übernahm Herr Dr. Rainer Hambrecht.
Mit der Abdankung des Herzogs und der Beseitigung des gemeinschaftlichen Landtags waren beide verfassungsrechtlichen Klammern zwischen den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha entfallen.
Nachdem die Nationalsozialisten bei den Stadtratswahlen 1929 die Mehrheit im Stadtparlament erlangt hatten, ihre Mehrheit aber nicht nutzen konnten, da auch der Erste und Zweite Bürgermeister im Stadtrat stimmberichtigt waren und sich somit ein Mehrheitsverhältnis für die Nicht-Nationalsozialisten ergab, versuchten die Anhänger Hitlers alles, um die absolute Macht in Coburg zu erlangen.
Nachdem das „Gesetz betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern“ vom 30. April 1920 am 1. Juni 1920 durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls in Kraft getreten war, hatte Reichspräsident Ebert den 1. Juli 1920 für den endgültigen Vollzug des Gesetzes und damit für den Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern festgelegt.
Eine der ersten Aufgaben der am 9. Februar 1919 gewählten Coburger Landesversammlung war die Ausarbeitung einer Verfassung.
Der Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg von 1920
Am 11. Mai 1919 durften die Coburger zum ersten Mal unter demokratischen Vorzeichen ihren Stadtrat neu wählen.
Dass sich die ehemals durch die Person des Herzogs Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha verbundenen Landesteile Coburg und Gotha nach dem Rücktritt des Herzogs immer weiter auseinanderbewegten, zeigte sich zum einen in der unterschiedlichen Auffassung darüber, ob man den gemeinschaftlichen Landtag weiter tagen lassen sollte oder nicht.
Am 13. November 1921 stand der Coburger Stadtrat zur Neuwahl.
Am Vormittag des 14. Februar 1920 wurden der Staatsvertrag über die Vereinigung des Freistaats Coburg mit dem Freistaat Bayern und das dazugehörige Schlussprotokoll unterzeichnet.
Im Februar 1931 veranstaltete die nationalsozialistische „National-Zeitung“ ein Preisausschreiben. Hierbei sollten die Leser ihre negativen Erlebnisse bei Einkäufen in jüdischen Läden einsenden.