Mit der Abdankung des Herzogs und der Beseitigung des gemeinschaftlichen Landtags waren beide verfassungsrechtlichen Klammern zwischen den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha entfallen.
Nachdem das „Gesetz betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern“ vom 30. April 1920 am 1. Juni 1920 durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls in Kraft getreten war, hatte Reichspräsident Ebert den 1. Juli 1920 für den endgültigen Vollzug des Gesetzes und damit für den Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern festgelegt.
Eine der ersten Aufgaben der am 9. Februar 1919 gewählten Coburger Landesversammlung war die Ausarbeitung einer Verfassung.
Der Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg von 1920
Am 11. Mai 1919 durften die Coburger zum ersten Mal unter demokratischen Vorzeichen ihren Stadtrat neu wählen.
Dass sich die ehemals durch die Person des Herzogs Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha verbundenen Landesteile Coburg und Gotha nach dem Rücktritt des Herzogs immer weiter auseinanderbewegten, zeigte sich zum einen in der unterschiedlichen Auffassung darüber, ob man den gemeinschaftlichen Landtag weiter tagen lassen sollte oder nicht.
Am Vormittag des 14. Februar 1920 wurden der Staatsvertrag über die Vereinigung des Freistaats Coburg mit dem Freistaat Bayern und das dazugehörige Schlussprotokoll unterzeichnet.
„In einem am Morgen des 9. November eingegangenen Schreiben hat die sozialdemokratische Fraktion des Landtages die alsbaldige Einberufung des Landtages beantragt.
Am 19. Januar 1919 wurde im Reich und damit auch in Coburg die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung abgehalten. Im Raum Coburg kam es dabei zu folgenden Ergebnissen.
Nach dem Schock der Niederlage im Ersten Weltkrieg und der herrschenden sozialen und wirtschaftlichen Not suchten viele Menschen nach Erklärungen für die vorherrschende Situation.