Nachdem sich die Coburger Bevölkerung gegen einen Anschluss ihres Landes an Thüringen ausgesprochen hatte und damit einen Anschluss an Bayern befürwortete, kam es zu einer Fortsetzung der Verhandlungen zwischen Bayern und Coburg.
Nachdem Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha am 14. November 1918 auf seinen Thron verzichtet hatte und der Gemeinschaftliche Landtag von Coburg und Gotha nicht mehr existent war, stand der sich zu bildende Freistaat vor der großen Aufgabe der Abwicklung des Vermögens des bisher regierenden herzöglichen Hauses.
Für einen Anschluss an Thüringen sprach vor allem die historische Zusammengehörigkeit. Man war schon im alten Herzogtum mit Thüringen verbunden gewesen.
Nach dem Anschluss Coburgs an Bayern am 01. Juli 1920 galt es für Bayern, die staatsrechtlichen Verpflichtungen Coburgs bzw. dessen Verwaltungsgemeinschaften mit Thüringen und Preußen zu lösen.
Die Postkarte aus dem Jahre 1920 sorgte damals für große Aufregung.
Der ehemalige Leiter des Staatsministeriums von Sachsen-Coburg und Gotha, Abteilung A in Coburg, Staatsrat Dr. Hermann Quarck behielt auch nach dem Ende des Herzogtums seine dominierende Stellung im Verwaltungsapparat.
In den Wahlkampf selber trat die thüringische Seite erst sehr spät ein. Man war sich trotz der anderslautenden Vorzeichen sicher, dass die Coburger sich für einen Anschluss an Thüringen entscheiden würden.
Nach der Vorlage des thüringischen Gemeinschaftsvertrags im Mai 1919 und den erfolgreichen Verhandlungen mit Bayern, die am 28. Juli 1919 ihren vorläufigen Abschluss gefunden hatte, war es nun an der Coburger Bevölkerung, sich zwischen einem Anschluss an Thüringen oder Bayern zu entscheiden.
Am 6. Juni 1920 standen zum ersten Mal Reichstagswahlen an.
Am 7. November 1920 erfolgten im Amtsbezirk Coburg Nachwahlen für den bayerischen Landtag.