Herzog Johann Casimir toleriert und fördert die Verfolgung von vermeintlichen Hexen
Fünfhundert Jahre lang sind in Europa unzählige Menschen dem Hexenwahn zum Opfer gefallen: vom Ende des 13. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dauerte die Epoche der Hexenprozesse. Nicht nur ältere Frauen wurden als Hexen verbrannt, sondern auch junge Mädchen sowie Männer aller Altersstufen. Hexen und Hexer galten als „vom Glauben Abgefallene“. Man warf ihnen „Teufelsbund“ und Schadenszauber vor. Vor allem waren Frauenhass und Dämonenglaube die Beweggründe, die zum grausamen Tod von vermutlich weit über hunderttausend Menschen geführt haben.
Weise Frauen“ waren unerwünschte Konkurrenz für die Ärzte
Die Frau galt damals als Wahrerin der Geheimnisse der Volksmedizin. Die Ankläger waren überzeugt, dass diese Kenntnisse nur vom Teufel selbst stammen konnten. Frauen, die die Macht besaßen, durch geheimnisvolle Riten oder mit Hilfe von Pflanzen zu heilen, mussten – so der Umkehrschluss – mit ähnlichen Mitteln auch Schaden zufügen können.
Tatsächlich war an allen untersuchten Orten der Anteil der Hebammen und Heilerinnen unter den der Hexerei verdächtigten Personen besonders hoch. Zudem betrachteten die ausschließlich männlichen Ärzte, die an den neuen Universitäten des 15. und 16. Jahrhunderts ausgebildet wurden, die „weisen Frauen“ als unerwünschte Konkurrenz. Seit im „Hexenhammer“ das theoretische Fundament für die Hexenverfolgung gelegt wurde, trug sie immer auch Züge eines Geschlechterkampfes zum Schaden der Frau.
Die Richtstätte wurde jeweils für die Exekution vorbereitet. Diejenigen, die bei der Verbrennung von Mahr Hatzius (Streufdorf, 1628/29) das Gericht mit „Spießen und Stangen verwahrten“, erhielten 6 Gulden Gebühr ausbezahlt. Die Todeskandidaten wurden zum Richtplatz von Priestern begleitet (Art. 102 CCC ein oder zwei). „Man mag im auch inn dem füren für gericht und außführen zum todt stettigs eyn Crucifix fürtragen „CCC Art. 102). Dem „Herrn Pfarrherrn und seinen zwei Collegen“ wurden für die Mitwirkung bei der Exekution von Mahr Hatzius 15 Groschen und 9 Pfennig zuteil.
Der Name dieses Platzes kam durch die damalige Bezeichnung für eine Wiese im Gemeindebesitz, die man als „Anger“ bezeichnete.