Eine der ersten Aufgaben der am 9. Februar 1919 gewählten Coburger Landesversammlung war die Ausarbeitung einer Verfassung.
Beiträge
Der Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg von 1920
Am Vormittag des 14. Februar 1920 wurden der Staatsvertrag über die Vereinigung des Freistaats Coburg mit dem Freistaat Bayern und das dazugehörige Schlussprotokoll unterzeichnet.
Nachdem sich die Coburger Bevölkerung gegen einen Anschluss ihres Landes an Thüringen ausgesprochen hatte und damit einen Anschluss an Bayern befürwortete, kam es zu einer Fortsetzung der Verhandlungen zwischen Bayern und Coburg.
Der ehemalige Leiter des Staatsministeriums von Sachsen-Coburg und Gotha, Abteilung A in Coburg, Staatsrat Dr. Hermann Quarck behielt auch nach dem Ende des Herzogtums seine dominierende Stellung im Verwaltungsapparat.
Unter der Schirmherrschaft von
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