Eine der ersten Aufgaben der am 9. Februar 1919 gewählten Coburger Landesversammlung war die Ausarbeitung einer Verfassung.
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Nachdem Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha am 14. November 1918 auf seinen Thron verzichtet hatte und der Gemeinschaftliche Landtag von Coburg und Gotha nicht mehr existent war, stand der sich zu bildende Freistaat vor der großen Aufgabe der Abwicklung des Vermögens des bisher regierenden herzöglichen Hauses.
Der ehemalige Leiter des Staatsministeriums von Sachsen-Coburg und Gotha, Abteilung A in Coburg, Staatsrat Dr. Hermann Quarck behielt auch nach dem Ende des Herzogtums seine dominierende Stellung im Verwaltungsapparat.
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