Eröffnung der Fortbildungsschule auf Grund der Bestimmungen der Gewerbeordnung
01.05.1876
Eintrag vom
Eröffnung der Fortbildungsschule auf Grund der Bestimmungen der Gewerbeordnung
Nach Abschluss der Volksschule mit gutem Zeugnis, trotz häufigerer Anfertigung der Schular¬beiten unterwegs auf einem Stein während des Schulweges, begann er zunächst als ersten Be¬ruf die Ausbildung zum landwirtschaftlichen Gehilfen.
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