Nachdem das „Gesetz betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern“ vom 30. April 1920 am 1. Juni 1920 durch die Verabschiedung eines Zusatzprotokolls in Kraft getreten war, hatte Reichspräsident Ebert den 1. Juli 1920 für den endgültigen Vollzug des Gesetzes und damit für den Anschluss des Freistaates Coburg an den Freistaat Bayern festgelegt.
Beiträge
Der Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg von 1920
Am Vormittag des 14. Februar 1920 wurden der Staatsvertrag über die Vereinigung des Freistaats Coburg mit dem Freistaat Bayern und das dazugehörige Schlussprotokoll unterzeichnet.
Nachdem Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha am 14. November 1918 auf seinen Thron verzichtet hatte und der Gemeinschaftliche Landtag von Coburg und Gotha nicht mehr existent war, stand der sich zu bildende Freistaat vor der großen Aufgabe der Abwicklung des Vermögens des bisher regierenden herzöglichen Hauses.
Ein Streifzug durch 600 Jahre regionale Polizeigeschichte
Von Hans-Jürgen Schmidt, Helmut Götz und Wolfgang Schneider, Coburg
Ein Streifzug durch 600 Jahre regionale Polizeigeschichte
Von Hans-Jürgen Schmidt, Helmut Götz und Wolfgang Schneider, Coburg
Unter der Schirmherrschaft von
Prinz Andreas von Sachsen-Coburg und Gotha
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