1920
Eintrag vom
Nach dem Anschluss Coburgs an Bayern am 01. Juli 1920 galt es für Bayern, die staatsrechtlichen Verpflichtungen Coburgs bzw. dessen Verwaltungsgemeinschaften mit Thüringen und Preußen zu lösen.
Nach dem Anschluss Coburgs an Bayern am 01. Juli 1920 galt es für Bayern, die staatsrechtlichen Verpflichtungen Coburgs bzw. dessen Verwaltungsgemeinschaften mit Thüringen und Preußen zu lösen.
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